Die Jakob-Löffler-Schule ist eine Grundschule mit Ganztagsangebot in Wahlform. Familien können somit wählen, ob ihr Kind am Ganztag teilnimmt.
Unser Ganztag verbindet Unterricht, Lernzeit, Bewegung, Spiel, gemeinsames Mittagessen und vielfältige Arbeitsgemeinschaften zu einem abwechslungsreichen Schultag. Dabei achten wir auf einen ausgewogenen Wechsel zwischen konzentriertem Lernen, selbstständigem Arbeiten, Bewegung, Erholung und freier Zeit.
Der Ganztag ist ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags. An seiner Gestaltung wirken Lehrkräfte und weitere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie außerschulische Kooperationspartner mit.
Dazu gehören unter anderem die Kernzeitbetreuung, die Kindersozialarbeit, pädagogische Assistenzkräfte, Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter sowie Vereine, Musikschulen und weitere Partner.
Unsere Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter unterstützen insbesondere bei Lernzeiten und Arbeitsgemeinschaften und bereichern das Schulleben durch unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Interessen.
Für den Ganztag stehen neben den Klassen- und Lernräumen auch die Räume der Betreuung, die Mensa, die Sporthalle sowie der Schulhof und das Außengelände zur Verfügung.
Der reguläre Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Bereits von 7:45 bis 8:00 Uhr können die Kinder im Rahmen des offenen Beginns in ihrer Klasse ankommen.
Der schulische Ganztag endet um 15:45 Uhr.
Bei der Gestaltung des Tages ist uns wichtig, dass sich Lern- und Erholungsphasen sinnvoll abwechseln. Die Kinder erhalten Zeit für Bewegung und freies Spiel, für das gemeinsame Mittagessen und für Rückzug. Besonders die Bedürfnisse jüngerer Kinder werden dabei berücksichtigt.
Die Teilnahme am Ganztag erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme an den vereinbarten Ganztagstagen und -zeiten verbindlich. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für zwei Schuljahre.
Während der verbindlichen Ganztagszeiten ist eine regelmäßige vorzeitige Abholung nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei Krankheit, Arztterminen oder besonderen familiären Anlässen, kann eine Befreiung erfolgen. Einmalige Befreiungen werden mit der Klassenlehrkraft abgestimmt; wiederkehrende Termine während der Ganztagszeit müssen vorab mit der Schulleitung geklärt werden.